Deutsche Polizei schaltet kino.to

#1 von BOSS-(GER) , 08.06.2011 21:09

Deutsche Polizei schaltet kino.to

Mit Razzien in Deutschland, Spanien und Frankreich sind Ermittler gegen die Betreiber des größten deutschsprachigen Internet-Portals für illegale Film-Raubkopien vorgegangen. Zeitgleich seien Wohnungen, Geschäftsräume sowie Rechenzentren von Betreibern und mutmaßlichen Helfern der Webseite kino.to durchsucht und 13 Personen festgenommen worden, teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden mit. Die internationale Aktion wurde von einer Spezialeinheit der sächsischen Landespolizei geleitet.

Allein in Deutschland wurden mehr als 20 Objekte durchsucht. Gegen die Betreiber werde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur erwerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverstößen ermittelt, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Es gehe um insgesamt mehr als eine Million Fälle, bei denen Raubkopien von Spielfilmen und TV-Serien verbreitet wurden. Die Webseite hatte den Angaben zufolge täglich etwa vier Millionen Nutzer.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die die Ermittungen vor Monaten mit einer Anzeige ins Rollen gebracht hatte, erklärte, die Polizei habe die Domain kino.to beschlagnahmt. Mehrere Streamhoster, auf denen die über Portale verlinkten Raubkopien abgelegt waren, seien von den Behörden vom Netz genommen worden.

Es bestehe der Verdacht, dass die Betreiber der Speicherserver aktiv mit den kino.to-Betreibern zusammengearbeit hätten, erklärte die GVU unter Berufung auf eigene Vorermittlungen. Sie sprach von einem "arbeitsteiligen parasitären Geschäftsmodell". Die Betreiber hätten "erhebliche Einnahmen" durch Werbeeinnahmen für Banner auf ihren Seiten und durch den Verkauf von "Premium-Zugängen" für besonders eifrige Nutzer erzielt.

Die Internetseite www.kino.to war am Mittwoch nicht mehr zu erreichen. Bei der Anwahl erschien lediglich ein Hinweis der Polizei, demzufolge die Domain zu der Webseite geschlossen wurde. Mehrere Betreiber seien festgenommen worden, hieß es dort. "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."



 
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