Gesetz gegen Internet-Abzocke tritt in Kraft

#1 von BOSS-(GER) , 04.08.2012 19:50

Gesetz gegen Internet-Abzocke tritt in Kraft

BERLIN/DAPD. Verbraucher sind seit dem 1. August besser vor Kostenfallen im Internet geschützt. Denn ab sofort gilt die sogenannte Button-Lösung. Sie soll User vor ungewollten Vertragsabschlüssen schützen. Ab sofort soll endlich Schluss sein mit dem jahrelangen Abkassieren von Millionen Internet-Nutzern: Die sogenannte Buttonlösung soll dreisten Abo-Fallen einen Riegel vorschieben. Vor dem Herunterladen von Angeboten muss jetzt auf die Kosten aufmerksam gemacht werden. Nur wer die Zahlungspflicht ausdrücklich per Mausklick bestätigt, darf noch zur Kasse gebeten werden.

So weit die Theorie. Ob das neue Gesetz tatsächlich lückenlos und schnell umgesetzt werde, sei noch fraglich, warnt Jutta Gurkmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv. Internet-Nutzer sollten in den nächsten Wochen erst mal weiter auf der Hut sein.

Selbst geübte Surfer gingen den dubiosen Geschäftemachern in den vergangenen Jahren massenweise auf den Leim. Im Netz wimmelt es auch jetzt noch von Seiten, die so tun, als sei ihr Service gratis. Nach dem Herunterladen der vermeintlich kostenfreien Angebote wie Routenplaner, Hausaufgabentipps oder Anti-Viren-Programme kommt wenig später die erste Rechnung.

Betroffene haben dann ein teures Abo am Hals - und das gleich ein oder zwei Jahre lang. Wer nicht zahlt, wird mit Mahnungen und Inkassoschreiben massiv unter Druck gesetzt. Viele Verbraucher knicken entnervt ein und zahlen am Ende doch. Der vzbv schätzt den Schaden in Deutschland auf mehrere Millionen Euro. Zeitweise liefen bei den Verbraucherzentralen bis zu 22.000 Beschwerden pro Monat ein.

Kein Button, kein Vertrag

Mit Monatsbeginn soll der Abo-Gaunerei endlich der Boden entzogen werden. Online-Unternehmer müssen den Bestellvorgang auf ihren Seiten jetzt so gestalten, dass mögliche Kosten nicht mehr zu übersehen sind. Wer einen Service herunterlädt, wird einen gut lesbaren Button, also einen Knopf, anklicken müssen, auf dem „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder schlicht „kaufen“ steht.

„Wir werden kontrollieren, ob das neue Gesetz auch wirklich umgesetzt wird“, kündigt vzbv-Expertin Gurkmann an. Es sei möglich, dass sich nicht jeder Anbieter sofort an die Neuregelung halte. Verbraucher sollten bei der Suche nach kostenlosen Programmen im Netz weiterhin vorsichtig sein.

Wer auch nach dem 1. August noch in eine Abo-Falle hineintappt, hat wenigstens das Recht künftig klar auf seiner Seite. „Fehlte der Button, kommt schlicht und einfach kein Vertrag zustande“, betont Barbara Steinhöfel, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Konkret bedeutet das: Wer nichts bestellt hat, muss auch nichts überweisen. Das sollten Surfer im Hinterkopf haben, falls ihnen auch in Zukunft eine Rechnung aus heiterem Himmel zugeschickt wird, rät Gurkmann. Bereits gezahlte Beträge müssen zurückerstattet werden.

Löchriger Schutz für Smartphones

Außerdem wichtig: Gibt es ab August Streit über eine Kostenpflicht, steht neuerdings der Anbieter in der Beweispflicht. Er muss klipp und klar nachweisen können, dass seine Seite korrekt mit dem neuen Button versehen war. Um Ärger sofort abwehren zu können, hält etwa die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen passende Musterschreiben für Minderjährige sowie für Volljährige kostenfrei bereit.

Die Buttonlösung soll auch die Besitzer von Smartphones besser schützen, wie Gurkmann erläutert. Doch im Mobilfunk sei der Schutz eher löchrig. Denn: Klicken Verbraucher beim Internet-Spaziergang aus Versehen auf Werbebanner, sitzen sie schnell in einer Abo-Falle fest. Über den Netzbetreiber bleibt es dann nach wie vor möglich, für angeblich kostenpflichtige Dienstleistungen abzukassieren.


 
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